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Arbeitslosen-Versicherung
Leistet 10 Jahre bei Arbeitsunfähigkeit (mind. 50 %) und unverschuldeter Arbeitslosigkeit die Versicherungsleistung von mtl. 250,- t. Bei Arbeitsun-fähigkeit bis max. zum Versicherungsende, bei Arbeitslosigkeit je Versiche-rungsfall max. 24 Monate.
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Bauherren-Haftpflicht-Versicherung
Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen, die gegen die/den Bauherren im Zusammenhang mit dem Bauvorha-ben gestellt werden können.
Insbesondere wegen • mangelnder Sorgfalt • Verletzung der Ver-kehrssicherungspflicht (vor allem Beleuchtung und Absperrung) • gesamtschuldnerisch für Schäden, die durch am Bau beschäftigte Personen verursacht werden.
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Bauleistungs-Versicherung
Schützt die/den Bauherren vor finanziellen Verlusten durch unvor-hergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen. Ge-leistet wird für Schäden zu Lasten der Bauherren, Handwerker oder anderer Personen, wie z.B.
- Höhere Gewalt (Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung)
- Ungewöhnliche Witterungseinflüsse (Regen, Sturm, Hagel, Frost)
- Diebstahl von eingebauten Materialien und Bauteilen
- Folgeschäden aus Fehlern bei der Bauausführung
- Folgeschäden aus Konstruktions- und Materialfehlern
- Folgeschäden aus fahrlässigem, ungeschicktem oder böswilligem
Verhalten von Erfüllungsgehilfen.
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Wohngebäude-Versicherung
Versichert Schäden gemäß den allgemeinen Wohngebäude-Versiche-rungsbedingungen (VGB 2003) gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm
und Hagel.
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Feuer-Rohbau-Versicherung
Die Feuer-Rohbau-Versicherung bietet Versicherungsschutz für das noch nicht fertig- gestellte Gebäude und zwar von Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit. Diese Art der Versicherung gilt nur für Brand, Blitzschlag oder Explosion. |